
Am 24. Juni 1997 hat der Bundesverkehrsminister eine Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern erlassen. Damit traten Bestimmungen für das Befahren der Nationalparkgewässer in Kraft, die einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der einzigartigen Boddengewässer mit ihrer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt leisten. Die Verordnung soll die Nutzung der Gewässer durch die Schifffahrt, die Sportschifffahrt, die Wassersportler, die Fischerei und insbesondere durch die Bewohner der Küstenregion und ihrer Besucher ermöglichen, und zwar in einer Weise, die Natur und Landschaft nicht über Gebühr beeinträchtigt. Die Befahrensregelung gestattet die freie und direkte Zufahrt zu allen Häfen und amtlich genehmigten Anlegestellen und Liegeplätzen.
Gemäß Befahrensregelung dürfen einige Nationalparkgewässer von mit Motorkraft angetriebenen Wasserfahrzeugen nicht befahren werden. Einige besonders empfindliche Gewässerbereiche sind vollständig, also für alle Wasserfahrzeuge, gesperrt. Bei den für das Befahren gesperrten Gebieten handelt es sich fast ausschließlich um Flachwasserbereiche und dem Röhricht unmittelbar vorgelagerte Gewässerstreifen.
Diese Karte kann nur einen groben Überblick geben. Für detaillierte Angaben konsultieren Sie bitte die amtliche Seekarte. Bitte beachten Sie, dass die ausgetonnten Fahrwasser sowie die Zufahrten zu den Häfen und amtlich genehmigten Anlegestellen und Liegeplätzen generell befahrbar sind. Bitte konsultieren Sie für detaillierte Angaben die amtliche Seekarte.
