Nationalpark-Partner kann jede Einrichtung werden,
- deren Geschäftstätigkeit in einem Bezug zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft steht,
- die in ihrem Betrieb Wert legt auf Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und entsprechend zertifiziert ist,
- die Wert legt auf Bodenständigkeit und Bezug zur Region, z.B. durch Bevorzugung regionaler Produkte und Dienstleistungen,
- die sich als aktiver Partner des Nationalparkamtes versteht und eng mit ihm zusammenarbeitet.
In Betracht kommen
- Beherbergungsbetriebe
- Gaststätten
- produzierende und verarbeitende Betriebe
- Reiseveranstalter
- Verkehrsunternehmen
- Reedereien
- Wanderführer
- Verlage
- Bildungseinrichtungen
- u.a.m.