Boot fahren im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Unterwegs mit Motorboot, Segelboot, Kajak, Stand-Up-Paddling, Modellboot

Der Nationalpark besteht zu über 80 Prozent aus Wasserflächen und ist bekannt für seinen Reichtum an Fisch- und Wasservogelarten. Gefährdete Tiere wie der Schweinswal oder die Kegelrobbe finden hier Rückzugsgebiete. Alle eint die Störungsempfindlichkeit gegenüber Wasserfahrzeugen. Je lauter und schneller diese unterwegs sind, umso schneller fliehen die Tiere - manche auf nimmer Wiedersehen. Deshalb begrenzt eine Verordnung das Bootfahren.

Seeschwalben am Strand © J. Reich
Die Rotzonen rund um die Kernzonen des Nationalparks sind für alle Wasserfahrzeuge gesperrt und ganz das Reich der ...
Die Rotzonen rund um die Kernzonen des Nationalparks sind für alle Wasserfahrzeuge gesperrt und ganz das Reich der Tiere.
Zeesboot in Fahrrinne Boddenlandschaft © N. Donner
Die Fahrwasser weisen den Weg für alle Wasserfahrzeuge. Boote, die ohne Motor unterwegs sind, dürfen auch die Grünzonen ...
Die Fahrwasser weisen den Weg für alle Wasserfahrzeuge. Boote, die ohne Motor unterwegs sind, dürfen auch die Grünzonen nutzen, die die Befahrensverordnung ausweist.
2 Kajaks auf der Ostsee © K. Bärwald
Eine Kajaktour bietet Naturerlebnis pur, mit geringer Störung. Auch für Kajak, Kanu und SUP sind die Rotzonen tabu.
Eine Kajaktour bietet Naturerlebnis pur, mit geringer Störung. Auch für Kajak, Kanu und SUP sind die Rotzonen tabu.

Weil die Natur im Nationalpark an erster Stelle steht,

... ist das Befahren der Gewässer durch eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums eingeschränkt.

Karte

Hier geht es zur interaktiven Karte mit den Befahrenszonen.

Miteinander im Nationalpark

Faltblatt zum Wassersport

Die Rotzonen

In den Rotzonen liegen besonders sensible Lebensräume und Lieblingsplätze der Wasservögel. Dort ist jegliches Befahren für Wasserfahrzeuge untersagt.

Die Grünzonen

An geeigneter Stelle wurden Grünzonen ausgewiesen, um ein leises und schonendes Naturerlebnis in Küstennähe zu ermöglichen. In diesen ist ein Befahren mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen verboten. Dort dürfen sich Wassersportler mit Muskel- oder Windkraft fortbewegen. Paddler und Segler beachten dabei, nicht zu nah an die Schilfgürtel sowie die Rast- oder Brutplätze der Vögel zu fahren und diese nicht zu beunruhigen. Wer einen Mindestabstand von 50 m einhält, bleibt im doppelten Sinne "im grünen Bereich".

Fahrrinnen und Zufahrten

Die Nutzung betonnter Fahrrinnen und die direkte Zufahrt zu allen Häfen und amtlich genehmigten Anlege- und Liegeplätzen ist auch in den oben genannten Verbotszonen erlaubt.

Das Ankern

Das Ankern mit der Absicht zu nächtigen, ist im Nationalpark untersagt. Die Seekarten zeigen Häfen und ausgewiesene Ankerplätze.

Geschwindigkeit

Im gesamten Nationalpark darf die Geschwindigkeit maximal 8 Knoten betragen. Innerhalb der mit Sichtzeichen begrenzten Fahrwasser ist sie auf 12 bzw. 16 Knoten begrenzt.

Modellboote

Für Modellboote gilt im Nationalpark ein Befahrensverbot in den Rot- und Grünzonen.

Jetski, Wasserski und Parasailing

Die Nutzung von Jetski (Wassermotorrädern) wie auch von Luftkissenfahrzeugen sowie Wasserskisport und Parasailing sind im gesamten Nationalpark verboten.