Boot fahren im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
Weil die Natur im Nationalpark an erster Stelle steht,
... ist das Befahren der Gewässer durch eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums eingeschränkt.
Karte
Hier geht es zur interaktiven Karte mit den Befahrenszonen.
Miteinander im Nationalpark
Die Rotzonen
In den Rotzonen liegen besonders sensible Lebensräume und Lieblingsplätze der Wasservögel. Dort ist jegliches Befahren für Wasserfahrzeuge untersagt.
Die Grünzonen
An geeigneter Stelle wurden Grünzonen ausgewiesen, um ein leises und schonendes Naturerlebnis in Küstennähe zu ermöglichen. In diesen ist ein Befahren mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen verboten. Dort dürfen sich Wassersportler mit Muskel- oder Windkraft fortbewegen. Paddler und Segler beachten dabei, nicht zu nah an die Schilfgürtel sowie die Rast- oder Brutplätze der Vögel zu fahren und diese nicht zu beunruhigen. Wer einen Mindestabstand von 50 m einhält, bleibt im doppelten Sinne "im grünen Bereich".
Fahrrinnen und Zufahrten
Die Nutzung betonnter Fahrrinnen und die direkte Zufahrt zu allen Häfen und amtlich genehmigten Anlege- und Liegeplätzen ist auch in den oben genannten Verbotszonen erlaubt.
Das Ankern
Das Ankern mit der Absicht zu nächtigen, ist im Nationalpark untersagt. Die Seekarten zeigen Häfen und ausgewiesene Ankerplätze.
Geschwindigkeit
Im gesamten Nationalpark darf die Geschwindigkeit maximal 8 Knoten betragen. Innerhalb der mit Sichtzeichen begrenzten Fahrwasser ist sie auf 12 bzw. 16 Knoten begrenzt.
Modellboote
Für Modellboote gilt im Nationalpark ein Befahrensverbot in den Rot- und Grünzonen.
Jetski, Wasserski und Parasailing
Die Nutzung von Jetski (Wassermotorrädern) wie auch von Luftkissenfahrzeugen sowie Wasserskisport und Parasailing sind im gesamten Nationalpark verboten.