Fotografieren, Filmen und Drohneneinsatz im Nationalpark

Fotos vom Boden und vom Weg aus

Der Nationalpark lockt auf Schritt und Tritt und zu jeder Jahreszeit mit bewegenden Bildmotiven. Nicht nur ambitionierte Naturfotografen und -filmer produzieren anrührende Naturbilder aller Couleur. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn dabei alle auf den Wegen oder Aussichtsplattformen unterwegs sind und abseits davon die Natur Natur sein lassen. In den Kernzonen gilt absolutes Wegegebot. Drohnen haben im Schutzgebiet gar nichts zu suchen. Sie stören Tiere und andere Besucher.        

Gelbes Schild mit Eule am Strand, Grenze zur Kernzone © K. Bärwald
Das Eulenschild zeigt die Grenze zur Kernzone. Ab dort gibt es Fotos und Filme nur vom Weg aus.
Das Eulenschild zeigt die Grenze zur Kernzone. Ab dort gibt es Fotos und Filme nur vom Weg aus.
auffliegende Seeschwalbe am Strand © J. Reich
Auch der Luftraum im Nationalpark ist das Reich der Tiere. Drohnen wirken auf viele Vogelarten störend und sind deshalb ...
Auch der Luftraum im Nationalpark ist das Reich der Tiere. Drohnen wirken auf viele Vogelarten störend und sind deshalb verboten.

Fotografieren und Filmen

... am besten immer vom Weg aus, in der Kernzone unbedingt nur vom Weg aus und ohne Tiere oder die Pflanzenwelt zu stören - von diesen goldenen Regeln profitieren Natur UND Mensch.

Gehen die Foto- und Filmprojekte über individuelle persönliche Vorhaben in diesem Rahmen hinaus, ist eine Genehmigung erforderlich. Grundsätztlich ist der Nationalpark keine Spiel-, Musik- oder Werbefilmkulisse.
Voraussetzung für Genehmigungen sind, dass die Filmprojekte das Schutzanliegen des Nationalparks und die schützenswerte Natur und Landschaft maßgeblich zum Inhalt haben und dass der Beitrag nicht außerhalb des Nationalparks gefilmt werden kann. Bei den Filmarbeiten dürfen Tier- und Pflanzenwelt nicht gestört werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, genügt zunächst eine formlose Anfrage mit Beschreibung des Vorhabens per Email an: poststelle(at)npa-vp.mvnet.de

Zuerst wird geprüft, ob Nationalpark und Projekt sich grundsätzlich vereinbaren lassen. Für eine genauere Prüfung im zweiten Schritt muss dann eine Prüfliste ausgefüllt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen erfordert.

Drohnen

Um allen Tieren im Nationalpark die nötige Ruhe zukommen zu lassen und die letzten Rückzugsmöglichkeiten zu erhalten, ist die Nutzung von Flugobjekten, wie Drohnen, Gleitschirmen, Modellfluggeräten oder sonstigen Luftfahrzeugen verboten. Dies regelt die Luftverkehrs-Ordnung des Bundes sowie die Nationalparkverordnung.

Tiere kennen diese Fremdkörper am Himmel nicht. Viele Arten fliehen, verbrauchen wichtige Fettreserven oder verlassen ihre Brutplätze.