Fotografieren, Filmen und Drohneneinsatz im Nationalpark
Fotografieren und Filmen
... am besten immer vom Weg aus, in der Kernzone unbedingt nur vom Weg aus und ohne Tiere oder die Pflanzenwelt zu stören - von diesen goldenen Regeln profitieren Natur UND Mensch.
Gehen die Foto- und Filmprojekte über individuelle persönliche Vorhaben in diesem Rahmen hinaus, ist eine Genehmigung erforderlich. Grundsätztlich ist der Nationalpark keine Spiel-, Musik- oder Werbefilmkulisse.
Voraussetzung für Genehmigungen sind, dass die Filmprojekte das Schutzanliegen des Nationalparks und die schützenswerte Natur und Landschaft maßgeblich zum Inhalt haben und dass der Beitrag nicht außerhalb des Nationalparks gefilmt werden kann. Bei den Filmarbeiten dürfen Tier- und Pflanzenwelt nicht gestört werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, genügt zunächst eine formlose Anfrage mit Beschreibung des Vorhabens per Email an: poststelle(at)npa-vp.mvnet.de
Zuerst wird geprüft, ob Nationalpark und Projekt sich grundsätzlich vereinbaren lassen. Für eine genauere Prüfung im zweiten Schritt muss dann eine Prüfliste ausgefüllt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen erfordert.
Drohnen
Um allen Tieren im Nationalpark die nötige Ruhe zukommen zu lassen und die letzten Rückzugsmöglichkeiten zu erhalten, ist die Nutzung von Flugobjekten, wie Drohnen, Gleitschirmen, Modellfluggeräten oder sonstigen Luftfahrzeugen verboten. Dies regelt die Luftverkehrs-Ordnung des Bundes sowie die Nationalparkverordnung.
Tiere kennen diese Fremdkörper am Himmel nicht. Viele Arten fliehen, verbrauchen wichtige Fettreserven oder verlassen ihre Brutplätze.