Fotografieren, Filmen, Drohneneinsatz und Geocaching im Nationalpark
Fotografieren und Filmen
... am besten immer vom Weg aus, in der Kernzone unbedingt nur vom Weg aus und ohne Tiere oder die Pflanzenwelt zu stören - von diesen goldenen Regeln profitieren Natur UND Mensch.
Gehen die Foto- und Filmprojekte über individuelle persönliche Vorhaben in diesem Rahmen hinaus, ist eine Genehmigung erforderlich. Hierzu genügt zunächst eine formlose Anfrage mit Beschreibung des Vorhabens per Email an: poststelle(at)npa-vp.mvnet.de
Im ersten Schritt wird geprüft, ob Nationalpark und Projekt sich grundsätzlich vereinbaren lassen. Für eine genauere Prüfung im zweiten Schritt, muss dann eine Prüfliste ausgefüllt werden.
Grundsätztlich ist der Nationalpark keine Spiel-, Musik-, oder Werbefilmkulisse und dürfen nur Aufnahmen im Schutzgebiet gemacht werden, die an anderer Stelle nicht möglich sind und einen Bezug zum Naturschutzanliegen haben. Dabei steht auch hier an erster Stelle, dass Störungen der Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden.
Drohnen
Um allen Tieren im Nationalpark die nötige Ruhe zukommen zu lassen und die letzten Rückzugsmöglichkeiten zu erhalten, ist die Nutzung von Flugobjekten, wie Drohnen, Gleitschirmen, Modellfluggeräten oder sonstigen Luftfahrzeugen verboten. Dies regelt die Luftverkehrs-Ordnung des Bundes sowie die Nationalparkverordnung.
Tiere kennen diese Fremdkörper am Himmel nicht. Viele Arten fliehen, verbrauchen wichtige Fettreserven oder verlassen ihre Brutplätze.
Geocaching
Eine Schatzsuche abseits der Wege führt schnell zu Trittschäden an Pflanzen und bei Tieren zu Stress. Deshalb gibt es ein paar Regeln für Geocache-Freunde.
Die Lage des Caches
1. In den Kernzonen dürfen keine Caches liegen. In der Vergangenheit sind leider zu oft Trampelpfade rund um die Caches und abseits der Wege entstanden. Deshalb sind Caches in unserer höchsten Schutzkategorie generell nicht mehr gestattet, ausgenommen die EarthCaches, die dem Wegegebot folgen.
2. In der Entwicklungszone sind Caches abseits der Wege nicht gestattet. Caches sollen nur unmittelbar am oder auf dem Weg platziert werden. Ein Fuß muss auf dem Weg bleiben.
3. In jeglichen Gewässern, am Strand und in Dünen sind Caches nicht gestattet.
4. Im gesamten Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ist die Suche und Veröffentlichung eines Nachtcaches aus Rücksicht auf die Tiere unter keinen Umständen erlaubt. Viele Tiere brauchen die nächtliche Ruhe zur Nahrungssuche oder zum ungestörten Schlaf.
5. Es dürfen keine Tiere gestört und/oder die Vegetation beschädigt werden. Dazu zählt auch stehendes und liegendes Totholz. Auch hier sind viele „Bewohner“ des Nationalparks zu Hause.
6. Das Verstecken von Geocaches in Nistplätzen und -höhlen von Brutvögeln und in Bäumen (z. B. in der Krone) ist nicht gestattet.
Der Cache
1. Folgendes darf nicht in den Cache: Lebensmittel oder stark duftende Objekte, die möglicherweise Tiere anlocken.
2. Behälter sind so zu wählen, dass sie von Tieren weder verschluckt noch angefressen werden können (z. B. kein weiches Plastik).
3. Der verwendete Behälter muss, von außen gut lesbar, mit dem Begriff „Geocaching“ gekennzeichnet sein.
Unter www.geocaching.com sind die offiziellen und vom Nationalparkamt geprüften Caches zu finden. Sie führen an interessante Orte im Nationalpark. Viel Erfolg bei der Suche!
Abschließend folgt ein kleiner Ausflug für Geocacher zu den Rangern im Nationalpark Eifel: