Interessenten zur Betreibung eines Campingplatzes gesucht
Die Bekanntmachung wird bis zum 10. März 2023 auf den Internetseiten der StUN M-V und des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft veröffentlicht.
Mit der langfristigen Verpachtung soll ein qualitativ hochwertiger Campingbetrieb gewährleistet werden, der die Schutzziele im Nationalpark und europäischen Vogelschutzgebiet ebenso berücksichtigt, wie die Kriterien der ECOCAMPING-Zertifizierung. Weitere Ziele sind eine wirtschaftlich stabile Situation, Familienfreundlichkeit, der Erhalt von Arbeitsplätzen und eine gesicherte Infrastruktur-, Dienstleistungs- und Servicequalität (BVCD/DTV-Zertifikat).
„Erwartet wird ein Konzept, das in jeder Hinsicht Modellcharakter besitzt. Dabei spielen neben der Verbindung von Tourismus und Naturschutzzielen auch eine klimaneutrale Bauweise und Energieversorgung eine Rolle“, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus und ergänzt: „Die Bekanntmachung beschreibt unter anderem die Rahmenbedingungen zur Pachtfläche, zum Rückbauplan, zur Verkehrslenkung und Sicherheit, zu Umweltauflagen sowie zu Schutzmaßnahmen angrenzender Naturbereiche. Die aktuell etwa 20 Hektar verpachtete Campingfläche wird sich zum 1.1.2033 um einen geschützten Dünenbereich (Areal H) auf 17,8 Hektar verringern. Weitere Dünenflächen erfahren bereits früher mehr Schutz, indem in einem angrenzenden Areal (G) 50% der Stellplätze reduziert werden. Die Strandfläche wird auch künftig öffentlich nutzbar bleiben und auch der Waldcharakter bleibt erhalten und die Wälder können über die Wege weiterhin erreicht werden“, so Minister Backhaus.
Der bekannte traditionelle Campingplatz am Prerower Nordstrand wurde 1990 Bestandteil des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Sein Fortbestand war in der Nationalparkverordnung mit einer Begrenzung der Stellplatzzahl gesichert. Eine nationalparkgerechte Entwicklung des Campingplatzes und die Einhaltung europäischen Naturschutzrechtes konnten seitdem nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden. Mit Übernahme großer Teile des Gebietes durch das Land M-V und durch die Landesstiftung kommt dieses seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach und wird die Schutz- und Nutzungsinteressen schrittweise annähern. Das Nationalparkamt Vorpommern hat in Abstimmung mit der StUN M-V die Bekanntmachung herausgegeben und erwartet bis zum 10. März die Interessenbekundungen.
Für Fragen steht das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.
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