Fischerei im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
Wer im Nationalpark Fischerei betreibt oder angelt, muss die Bestimmungen und Normen des Landesfischereirechtes beachten. Weitere Regelungen stehen in der Küstenfischereiverordnung und in der Nationalparkfischereiverordnung.
Die gesamte Wasserfläche des Nationalparks unterliegt zusätzlich einer Befahrensregelungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums.
In der Kernzone (Schutzzone I) des Nationalparks darf grundsätzlich nicht gefischt werden. Es gilt eine gesonderte Genehmigungspflicht für die Ausübung der hauptberuflichen Fischerei.
Für die Fischerei in der Schutzzone II des Nationalparks sind grundsätzlich nur schonende Fangmethoden erlaubt, die wenig Beifang erzeugen und auch sonst geringe Störungen im Ökosystem bewirken (sog. passive Fischerei). Dazu zählt die Verwendung von Reusen, Stellnetzen, Langleinen und Handangeln. Zusätzlich ist die Fischerei mit der Besteckzeese zum Fang von Köderfischen im Rahmen der Langleinenfischerei für den Eigenbedarf erlaubt. Festgesetzte Laichschonbezirke und Fischschonbezirke begrenzen die Fischerei auch in der Schutzzone II.