Fischerei im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Aus Tradition

Grundsätzlich werden auch Fische im Nationalpark geschützt. Auf der anderen Seite hat die Fischerei in der Region eine lange Tradition und ist Existenzgrundlage für hier lebende Menschen. Deshalb gibt es Regelungen, die Fischerei und Angeln im Nationalpark noch zulassen, aber auch begrenzen.

Grenze derOstseestrand Nationalpark Kernzone, Betretungsverbot beginnt, Fußspuren vor dem Zaun, unberührte Natur hinter dem Zaun © K. Bärwald
Grenze zur Kernzone

Wer im Nationalpark Fischerei betreibt oder angelt, muss die Bestimmungen und Normen des Landesfischereirechtes beachten. Weitere  Regelungen stehen in der Küstenfischereiverordnung und in der Nationalparkfischereiverordnung.

Die gesamte Wasserfläche des Nationalparks unterliegt zusätzlich einer  Befahrensregelungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums.

In der Kernzone (Schutzzone I) des Nationalparks darf grundsätzlich nicht gefischt werden. Es gilt eine gesonderte Genehmigungspflicht  für die Ausübung der hauptberuflichen Fischerei.

Für die Fischerei in der Schutzzone II des Nationalparks sind grundsätzlich nur schonende Fangmethoden erlaubt, die wenig Beifang erzeugen und auch sonst geringe Störungen im Ökosystem bewirken (sog. passive Fischerei). Dazu zählt die Verwendung von Reusen, Stellnetzen, Langleinen und Handangeln. Zusätzlich ist die Fischerei mit der Besteckzeese zum Fang von Köderfischen im Rahmen der Langleinenfischerei für den Eigenbedarf erlaubt. Festgesetzte Laichschonbezirke und Fischschonbezirke begrenzen die Fischerei auch in der Schutzzone II.