Küstenschutz im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Schutz von Menschenleben hat Vorrang

Der Nationalpark schützt die Küsten mit ihren dynamischen Ausgleichsprozessen und besonderen Lebensräumen. Wo jedoch der Schutz von Siedlungsbereichen den aktiven Schutz der Küsten erfordert, hat dies Vorrang. Im Nationalpark nicht erforderliche Küstenbauwerke werden nach und nach zurückgebaut.

Die künstliche Düne zum Schutz der Küste des Vordarßes, im Nationalpark, Abbruchkante nach Sturmhochwasser Januar 2019 © K. Bärwald
Die künstliche Düne zum Schutz der Küste des Vordarßes ragt in den Nationalpark hinein.

Ein Küsten-Nationalpark

Zum Nationalpark gehören rund 70 km Ostseeküste und etwa 300 km Boddenküste. Die verschiedenen Küstenformen mit ihren typischen Lebensräumen, vor allem aber die natürliche Küstendynamik, sollen durch den Nationalpark dauerhaft erhalten werden. Der Schutz des Menschen hat jedoch Vorrang vor den Interessen des Naturschutzes. Daher wird auch an einigen Stellen im Nationalpark naturnaher Küstenschutz durchgeführt.

Küstenschutz 

Im Nationalpark gibt es verschiedene küstenschutztechnische Bauwerke:

  • Landesschutzdeiche,
  • Hochwasserschutzdünen,
  • Buhnensysteme,
  • Deckwerke,
  • Steinwälle und
  • Küstenschutzwald.

Diese Anlagen müssen regelmäßig gewartet oder gepflegt und bei Bedarf erneuert werden, möglichst mit minimalen Eingriffen in die geschützte Natur. Im Nationalparkplan heißt es dazu:

  • Deichbauwerke sollen, um die Beeinträchtigung für das Landschaftsbild gering zu halten, nur mit Grasdecke errichtet werden.
  • Es sollen naturnahe Baumaßnahmen zur Küstensicherung angewandt werden. Überformungen natürlicher Dünen sollen weitestgehend vermieden werden.
  • Küstenschutzpflanzungen sollen dort, wo sie unbedingt erforderlich sind, aus heimischen Arten aufgebaut sein (5.4.2 Küstenschutz, Nationalparkplan Vorpommersche Boddenlandschaft).

 

Rückbau von Küstenschutzanlagen

Die meisten Boddendeiche wurden zu DDR-Zeiten angelegt, um die angrenzenden Flächen intensiver landwirtschaftlich nutzen zu können. Für den Küstenschutz sind sie nicht erforderlich. Seit der Nationalparkausweisung werden Möglichkeiten des Rückbaus geprüft, damit auf diesen Flächen der natürliche Wasserhaushalt wiederhergestellt werden kann. Im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen für den Zingst werden Teilflächen der Sundischen Wiese auf diese Art renaturiert werden.

Auch seeseitige Bauwerke, die für den Schutz menschlicher Siedlungen nicht mehr notwendig sind, werden nach eingehender Prüfung zurückgebaut.