Mit dem Hund im Nationalpark

Bitte immer an der Leine

Im Wald und in der Flur der Nationalparke gibt es im ganzen Jahr leider keine Ausnahmen: Hunde müssen an die Leine und das selbstverständlich nicht, um Hund, Herrchen oder Frauchen zum guten Gehorsam zu erziehen. Zum Schutz der tierischen Waldbewohner gilt die Leinenpflicht waldweit, in ganz MV.

Nationalpark, Darßer Weststrand, Hund an der Leine © K. Bärwald
Auch am Weststrand bleibt der Hund an der Leine.

Der Jagdtrieb des Hundes ist ganz natürlich

Alles, was sich bewegt, rüttelt am ureigenen Jagdtrieb eines Hundes. Nur die wenigsten können dem widerstehen. Der Jagdinstinkt ist einfach nicht vermeidbar, sonst wäre der Hund kein Hund. Sicher, die gute Erziehung wirkt dem entgegen. Nur in welchem Maße das „Bei Fuß“ jeweils gelingt, steht weder Hund noch Mensch an die Stirn geschrieben. Einziger verlässlicher Schutz für die Wildtiere bleibt die Leine. Rot- und Damhirsch, Wildschwein, Fuchs und Hase, sie alle hinterlassen zahlreich ihre Spuren für die feine Hundenase und werden durch wildernde Hunde massiv gestört. Zum Beispiel, wenn es um die Aufzucht der Jungen im Frühjahr und Sommer geht. Die gut versteckten Jungtiere oder Gelege sind eine leichte Beute.

Zum Schutz der Vogelwelt

Aber auch für die Brut- und Rastvögel hat es verheerende Folgen, wenn ein Hund in der Nähe ein kühles Bad nimmt oder den Strand erkundet, erst recht, wenn dabei spontan der Modus „Entenjagd“ einschaltet. Leider gibt es für Hunde deshalb auch keine Freiheit in den Nationalparkgewässern. Hier beginnt das Reich der Wasservögel.

Winterruhe für Reh und Hirsch

Im Herbst brauchen nicht nur Rastvögel maximale Energiereserven zum Weiterfliegen, auch die Paarungszeit der Hirsche verbraucht alle Reserven. Jeder Fluchtsprint kostet viel Kraft und hat immer Folgen, rund ums Jahr, besonders zur Zeit der Winterruhe der Tiere.

Aus Rücksichtnahme von Mensch zu Mensch

Für so manche nicht hundeaffinen Zweibeiner-Gäste im Nationalpark kann der freilaufende Vierbeiner ebenso Stress verursachen. Auf der Entspannungstour im Grünen mag nicht jeder spielen und manche Naturliebhaber erfreuen sich eher an den Sanderlingen im Spülsaum. Fiffi und Co. können nichts dafür – Verantwortung trägt das andere Ende der Leine.

Zu guter letzt: Bitte keine Kotbeutel ins Schutzgebiet

Mit dem Hund auf dem Weg und an der Leine steht einem Ausflug an den Strand oder in den Wald nichts entgegen. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind ohne Beutel abseits der Wege zu entsorgen. Wird ein Hundekotbeutel benutzt,  muss dieser außerhalb des Schutzgebietes  in den Mülleeimer.