Gesetze und Verordnungen zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Viele gesetzliche Regelungen wirken im Nationalpark als wichtigstes Schutzinstrument, darunter die Nationalparkverordnung. Aber auch auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene gibt es Abkommen, Gesetze und Richtlinien, die in die Arbeit der Nationalparkverwaltung einfließen.

Nationalpark Eingang Barhöft wasser- und landseitig, Holz, Bilck auf Bodden © K. Bärwald

Das Land MV regelt die Details

Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ist die Nationalparkverordnung vom 12. September 1990 einschließlich der Karte zur Verordnung. Das Landesnaturschutzgesetz  (LNatG M-V) in der Fassung vom 15. August 2002 regelt in § 75 Abs. 1 den Fortbestand dieser Verordnung. Der Nationalparkplan, Band 1: Leitbild und Ziele und Band 2: Bestandsanalyse, beschreibt die praktische Umsetzung der in der Nationalparkverordnung vorgegebenen Nationalparkziele.

Detaillierte Regelungen für den Nationalpark enthalten die Nationalpark-Jagdverordnung, die Fischereiverordnung, die Befahrensregelung und die Hafennutzungsordnung für den Inselhafen Prerow. 

Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze wie das Landeswassergesetz, das Landeswaldgesetz, das Landesjagdgesetz, das Straßen- und Wegegesetz sowie eine Reihe von Verordnungen und Erlassen, die zu beachten sind.


 

Europäisches Recht für europäische Schutzgebiete

Da große Flächen des Nationalparks im Rahmen des NATURA-2000-Netzwerkes ebenfalls Europäische Schutzgebiete sind, gelten hier auch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Weiteres dazu und zu bundesweiten Regelungen

 ist auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz aufgelistet.