Gesetze und Verordnungen zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Alles was Recht ist zum Schutz der Natur

Viele gesetzliche Regelungen wirken im Nationalpark, darunter die Nationalparkverordnung als wichtigstes Schutzinstrument. Aber auch auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene gibt es Abkommen, Gesetze und Richtlinien, die in die Arbeit der Nationalparkverwaltung einfließen.

Nationalpark Eingang Barhöft wasser- und landseitig, Holz, Bilck auf Bodden © K. Bärwald

Das Land MV regelt die Details

Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ist die Nationalparkverordnung vom 12. September 1990 einschließlich der Karte zur Verordnung. Das Landesnaturschutzgesetz  (LNatG M-V) in der Fassung vom 15. August 2002 regelt in § 75 Abs. 1 den Fortbestand dieser Verordnung. Der Nationalparkplan, Band 1: Leitbild und Ziele und Band 2: Bestandsanalyse, beschreibt die praktische Umsetzung der in der Nationalparkverordnung vorgegebenen Nationalparkziele.

Detaillierte Regelungen für den Nationalpark enthalten die Nationalpark-Jagdverordnung, die Fischereiverordnung, die Befahrensregelung und die Hafennutzungsverordnung für den Nothafen Darßer Ort. 

Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze wie das Landeswassergesetz, das Landeswaldgesetz, das Landesjagdgesetz, das Straßen- und Wegegesetz sowie eine Reihe von Verordnungen und Erlassen, die zu beachten sind.

Europäisches Recht für europäische Schutzgebiete

Da große Flächen des Nationalparks im Rahmen des NATURA-2000-Netzwerkes ebenfalls Europäische Schutzgebiete sind, gelten hier auch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Weiteres dazu und zu bundesweiten Regelungen

 ist auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz aufgelistet.