Gesetze und Verordnungen zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
Das Land MV regelt die Details
Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ist die Nationalparkverordnung vom 12. September 1990 einschließlich der Karte zur Verordnung. Das Landesnaturschutzgesetz (LNatG M-V) in der Fassung vom 15. August 2002 regelt in § 75 Abs. 1 den Fortbestand dieser Verordnung. Der Nationalparkplan, Band 1: Leitbild und Ziele und Band 2: Bestandsanalyse, beschreibt die praktische Umsetzung der in der Nationalparkverordnung vorgegebenen Nationalparkziele.
Detaillierte Regelungen für den Nationalpark enthalten die Nationalpark-Jagdverordnung, die Fischereiverordnung, die Befahrensregelung und die Hafennutzungsverordnung für den Nothafen Darßer Ort.
Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze wie das Landeswassergesetz, das Landeswaldgesetz, das Landesjagdgesetz, das Straßen- und Wegegesetz sowie eine Reihe von Verordnungen und Erlassen, die zu beachten sind.
Europäisches Recht für europäische Schutzgebiete
Da große Flächen des Nationalparks im Rahmen des NATURA-2000-Netzwerkes ebenfalls Europäische Schutzgebiete sind, gelten hier auch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die EU-Vogelschutzrichtlinie.
Weiteres dazu und zu bundesweiten Regelungen
ist auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz aufgelistet.