Sammeln von Beeren, Pilzen, Strandgut im Nationalpark

Am besten gar nichts oder weniger mitnehmen

Im Nationalpark darf die Natur sein und werden, wie sie will. Dazu zählt auch das ungestörte Heranwachsen und Ausbreiten von Pflanzen oder Pilzen und die natürliche Dynamik an den Küsten. Außerhalb der natürlichen Kreisläufe verändert jede Entnahme von Pilzen, Beeren, Blüten oder Zweigen oder von Strandgut, wie Steinen, Wurzeln oder Muscheln, das Ökosystem. Abseits der Kernzone ist maßvolles Sammeln für den eigenen Bedarf erlaubt.

Blaubeeren © K. Bärwald
Blaubeeren kommen im Darßwald häufig vor. Sammeln am Wegrand, außerhalb der Kernzone ist erlaubt.

Begehrtes Strandgut

Besonders Strandgut lockt zum Mitnehmen als begehrtes Uraubs-Souvenir. Über 4 Millionen Gäste besuchen jährlich den Nationalpark. So verschwinden jährlich Tonnen an Steinen, Muscheln und Treibholz vom Strand. Dies verändert die wilden Küsten, die in ihrer Ursprünglichkeit die Menschen begeistern und in denen jedes noch so kleine Teil seinen Platz hat. Daher ist es grundsätzlich verboten, Bodenbestandteile aus dem Schutzgebiet zu entfernen. Also, gut überlegen, was beim Strandspaziergang wirklich in die Jackentasche wandern muss. Und was nicht hinein passt - besser liegen lassen. 

Beeren, Zweige, Pilze und Co.

Um auch Pflanzen ungestört heranwachsen zu lassen, ist es im Nationalpark  verboten, Pflanzen oder Teile von ihnen zu entnehmen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen.

Außerhalb der Kernzonen regelt die Nationalparkverordnung als Ausnahme das Sammeln von Pilzen und Beeren. In einer geringen Menge für den persönlichen Bedarf dürfen ein Schälchen oder Pilzkörbchen gefüllt werden. Abseits der Wege wird jeder Sammler zu einer Störung für die Tierwelt.

Ungenießbare oder unbekannte Pilze bleiben zum Schutze der Gesundheit und zum Erhalt der Vielfalt am besten im Wald und werden gar nicht erst gepflückt.