Rast machen und Campen im Nationalpark

Die Nacht gehört allein den Tieren

Abends, wenn Eichhörnchen, Buntspecht und Waldameise ruhen, erwachen Fledermaus, Waldkauz und Co. Sie alle finden im Nationalpark Lebensräume und vor allem Ruhe, ganz frei von Störungen durch Menschen. Das bedeutet, dass Nächtigen, sei es im Zelt, unter freiem Himmel, am Strand, im PKW, im Wohnmobil oder im Wohnwagen, hier nicht möglich ist. So schön und verlockend das Nächtigen in der Natur auch ist, hierfür gibt es Campingplätze rund um den Nationalpark.

 

Kein Raum für Lagerfeuer-Romantik und Müll

Auch offene Feuer, ob Grill, Zigarette oder Lagerfeuer, bergen immer Gefahren für das Schutzgebiet. Die gute Nachricht: die Natur bietet so viele phantastische Momente, die an zahlreichen Plätzen genossen werden können. Natürlich gilt auch hier: nichts reintragen - nichts rausnehmen.

Campingplatz © S. Meißner
Übernachten in der Natur ist auf den Campingplätzen rund um den Nationalpark möglich. Das Nächtigen im Schutzgebiet ist ...
Übernachten in der Natur ist auf den Campingplätzen rund um den Nationalpark möglich. Das Nächtigen im Schutzgebiet ist verboten.
Lagerfeuer © K. Bärwald
Ob Lagerfeuer oder Grill - offenes Feuer gehört nicht in den Nationalpark und ist dort verboten.
Ob Lagerfeuer oder Grill - offenes Feuer gehört nicht in den Nationalpark und ist dort verboten.
Kindergruppe rastend am Strand © K. Nolte
Der Strand und viele Rastplätze in der Natur laden zum Verweilen. Auch hier gilt: nichts raustragen - nichts reintragen.
Der Strand und viele Rastplätze in der Natur laden zum Verweilen. Auch hier gilt: nichts raustragen - nichts reintragen.

Gestrandet, was nun?

Wer im Nationalparkgebiet „strandet“, ohne eine feste Unterkunft gebucht zu haben, verzichtet auf Wildcampen oder -parken und nutzt einen der dafür ausgewiesenen Parkplätze für eine Nacht. Liebevoll eingerichtete Unterkünfte oder naturverbundene Campingplätze, die den Nationalpark­gedanken teilen, bieten unsere Nationalpark-Partner.

Wohin mit dem Auto?

Um die Natur nicht übermäßig zu belasten und die hohen Besucherzahlen mit den vielen Fahrzeugen zu lenken, gelten folgende Regeln:

  • Es ist verboten, außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mit Kraftfahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren. Alle Waldwege sind für KFZ gesperrt.
  • Das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb von ausgewiesenen Park- und Rastplätzen ist im Nationalpark verboten. KFZ jeder Art dürfen deshalb nicht an Feld- und Waldwegen oder an Straßenrändern abgestellt werden.

Verschiedene ausgewiesenen Parkplätze im Nationalpark eignen sich als Ausgangspunkt für Wandertouren. Sie liegen in Strandnähe oder in der Nähe von Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel. Von hier aus können die Lieblingsorte im Nationalpark problemlos erreicht werden. Ein Abstellen über Nacht ist nicht gestattet. Außerhalb des Nationalparks gilt die Beschilderung vor Ort.

Kein Spiel mit dem Feuer

Ausgedehnte Waldgebiete, Moore und Heideflächen gibt es zahlreich im Nationalpark. Diese sind durch unkontrollierte Brände besonders gefährdet. Bei vielen Tieren führt bereits der Geruch von Rauch zu Stress. Ein offenes Feuer würde gar zum Tod vieler Tiere und Pflanzen führen und könnte auf die umliegenden Ortschaften übergreifen.

Deshalb ist das Entzünden von Feuer verboten!

Die Waldbrandgefahr wird durch die Forstbehörden nach Einschätzung der aktuellen Wetterlage und des regionalen Risikopotenzials in Gefahrenstufen eingeteilt. Diese Waldbrandgefahrenstufen im Nationalpark reichen von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 4 (sehr hohe Gefahr) und dienen zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Organisation von Vorsorgemaßnahmen durch die Behörden.

⇒ Hier geht es zu den aktuellen Waldbrandgefahrenstufen.